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Ehegattensplitting - Bestandsschutz-Mythos und Erziehungszeiten

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Das Splitting belohnt nicht Erziehungsarbeit, sondern den Trauschein.


Das Argument für das Splitting

Zwei verbreitete Varianten: Erstens, das Splitting belohne Familien mit Kindern und Erziehungsarbeit. Zweitens, die Reform würde bestehende Ehen rückwirkend schädigen und sei deshalb unzumutbar.

Beide Argumente halten einer näheren Betrachtung nicht stand.


Was das Splitting tatsächlich belohnt

Das Ehegattensplitting koppelt den Steuervorteil an den Trauschein, nicht an Erziehungsarbeit. Ein kinderloses Ehepaar, bei dem ein Partner Zahnarzt ist und der andere nicht arbeitet, erhält den vollen Splitting-Vorteil. Eine alleinerziehende Mutter in Teilzeit, die täglich Erziehungsarbeit leistet, erhält null.

Wer Erziehungsarbeit fördern will, braucht ein Instrument das an Erziehungsarbeit gekoppelt ist. Kindergeld, Kinderfreibetrag, verbesserte Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung, bessere Kitaplätze sind treffsicherer. Sie erreichen auch Alleinerziehende und unverheiratete Eltern.

Grundlage dieser Kritik: SVR Jahresgutachten 2023/24, Ziffer 461-465. Der Sachverständigenrat für die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gehört nicht zur politischen Linken.


Der Bestandsschutz-Mythos

Das am häufigsten gebrauchte Gegenargument: Menschen hätten auf Basis des Splittings ihre Lebensentscheidungen getroffen und dürften nicht rückwirkend geschädigt werden.

Das hat einen Haken: Die meisten Reformvorschläge sehen Bestandsschutz für bestehende Ehen vor. Das Splitting würde nur für Neuverheiratungen ab einem Stichtag entfallen. Wer heute verheiratet ist und darauf gebaut hat, verliert in diesem Modell nichts.

"Bestandsschutz" als Argument gegen die Reform ist daher meistens das Gegenteil dessen was er behauptet zu sein: kein Schutz bestehender Ehen, sondern Blockade der Diskussion.


Konter (kurz)

Das Erziehungszeiten-Argument ist fair. Aber das Splitting ist nicht daran gekoppelt. Ein Ehepaar ohne Kinder kriegt denselben Vorteil wie ein Ehepaar mit drei Kindern, wenn der Einkommensunterschied gleich groß ist. Eine alleinerziehende Mutter kriegt null. Wer Erziehungsarbeit belohnen will, braucht Kindergeld, Erziehungszeiten-Anrechnung, Kitaplätze. Nicht Ehegattensplitting. Und der Bestandsschutz steht in jedem Reformvorschlag drin: bestehende Ehen behalten alles. (SVR Jahresgutachten 2023/24, Ziffer 461-465)


Quellen