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Grundgesetz-Verteidigung - BVerfG ist nicht links

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"Egal was das linke Verfassungsgericht sagt." Das BVerfG wurde mehrheitlich von CDU-geführten Regierungen besetzt.


Die Behauptung

Das Bundesverfassungsgericht sei politisch links eingesetzt und seine Urteile zum Existenzminimum deshalb ideologisch, nicht rechtlich. Wer das Grundgesetz "Schwachsinn" nennt wenn es ihm im Weg steht, spricht offen aus was sonst verdeckt läuft.


Was stimmt

Das BVerfG ist kein linkes Gericht. Die 16 Richter werden je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Über Jahrzehnte unter überwiegend CDU-geführten Bundesregierungen. "Links" ist das Gericht nur, wenn das Ergebnis nicht ins eigene Bild passt.


Die relevanten Urteile

BVerfG 2012, 1 BvL 10/10 (Asylbewerberleistung): Das Existenzminimum gilt für jeden Menschen in Deutschland. Art. 1 GG (Menschenwürde) in Verbindung mit Art. 20 GG (Sozialstaatsprinzip). Nicht auf Deutsche beschränkt. Geschützt durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG).

BVerfG 2019, 1 BvL 7/16 (Sanktionen im Grundsicherungsrecht): Sanktionen von mehr als 30% des Regelbedarfs sind verfassungswidrig. Das Existenzminimum ist die Untergrenze. Keine einfache Parlamentsmehrheit ändert das, keine Zweidrittelmehrheit.


Sachleistungen statt Geld

Das Argument "dann Sachleistungen statt Geld" greift ebenfalls nicht als Umgehung. Sachleistungen existieren bereits, die Bezahlkarte wurde 2024 in mehreren Bundesländern eingeführt. Das Existenzminimum selbst bleibt trotzdem, ob als Geld oder Sachleistung. Art. 1 GG unterscheidet da nicht.


Die Ewigkeitsklausel

Art. 79 Abs. 3 GG schützt Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 20 (Demokratie, Sozialstaat) vor Änderung durch jede parlamentarische Mehrheit, einschließlich Zweidrittelmehrheiten. Wer das GG durch einfache Abstimmung aushöhlen will, versteht den Unterschied zwischen normaler Gesetzgebung und Verfassungsrecht nicht oder ignoriert ihn absichtlich.


Konter (kurz)

Das BVerfG wurde mehrheitlich von CDU-geführten Regierungen besetzt. "Linkes Gericht" bedeutet nur: das Ergebnis passt dir nicht. BVerfG 2012 (1 BvL 10/10): Existenzminimum gilt für jeden in Deutschland, Art. 1 GG, durch Ewigkeitsklausel geschützt. Das ist nicht änderbar mit einfacher Mehrheit. Wer das Grundgesetz "Schwachsinn" nennt wenn es ihm im Weg steht, sagt damit was er vom Rechtsstaat hält.


Quellen